Apartman Moje ← Zur Startseite

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Vermietung der Ferienwohnung Apartman Moje, Okrug Gornji, Insel Čiovo

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Bedingungen gelten für die Vermietung der Ferienwohnung Apartman Moje, Ante Starčevića 27 D, 21233 Okrug Gornji, Kroatien, durch Mirsada Ellinghaus (nachfolgend „Vermieterin“) an den Gast (nachfolgend „Mieter“).

Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Vermieterin eine Anfrage des Mieters per E-Mail oder WhatsApp ausdrücklich bestätigt. Die Darstellung der Wohnung auf dieser Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Einladung zur Anfrage.

§ 2 Mietpreis und Leistungen

Der Mietpreis ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Er umfasst die Nutzung der Wohnung mit der beschriebenen Ausstattung für die vereinbarte Personenzahl. Im Preis enthalten sind:

Die in Kroatien gesetzlich vorgeschriebene Kurtaxe („boravišna pristojba“) wird von der Vermieterin getragen und ist für den Mieter nicht gesondert zu zahlen.

Der Mietpreis wird pro Nacht berechnet und richtet sich nach der zum Buchungszeitpunkt gültigen Preisliste.

ZeitraumEndreinigung
Juli und August80,00 € pro Aufenthalt
alle anderen Zeiträumekeine Gebühr

Die Endreinigung wird nur für Aufenthalte in den Monaten Juli und August berechnet. Sie wird zusammen mit der Restzahlung überwiesen und ist damit spätestens vier Wochen vor Anreise fällig.

Bei Aufenthalten, die über einen Monatswechsel in den Juli oder August hinein bzw. aus ihnen heraus reichen, entscheidet die Vermieterin im Einzelfall, ob die Endreinigung berechnet wird. Wird sie berechnet, beträgt sie 80,00 €.

§ 3 Zahlungsbedingungen

ZeitpunktBetrag
Bei Buchungsbestätigung 30 % des Gesamtpreises als Anzahlung
Spätestens 4 Wochen vor Anreise Restbetrag von 70 %

Bei Aufenthalten im Juli und August wird mit der Restzahlung zugleich die Endreinigung in Höhe von 80,00 € überwiesen. In allen anderen Zeiträumen fällt keine Endreinigung an.

Bei Buchungen, die weniger als vier Wochen vor Anreise erfolgen, sind der gesamte Mietpreis und gegebenenfalls die Endreinigung sofort nach Buchungsbestätigung fällig.

Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang auf diesem Konto.

Geht eine fällige Zahlung trotz Erinnerung und angemessener Nachfrist nicht ein, ist die Vermieterin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Wohnung anderweitig zu vergeben.

§ 4 Rücktritt durch den Mieter

Ein Rücktritt ist jederzeit möglich und muss in Textform (E-Mail oder WhatsApp) erklärt werden. Maßgeblich für die Berechnung ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Vermieterin.

Tritt der Mieter zurück, wird folgende pauschale Entschädigung fällig, jeweils bezogen auf den vereinbarten Gesamtmietpreis:

Zeitpunkt des RücktrittsEntschädigung
bis 60 Tage vor Anreise30 %
59 bis 30 Tage vor Anreise50 %
ab 29 Tage vor Anreise90 %
Nichtanreise oder vorzeitige Abreise100 %

Bei einem Rücktritt bis 60 Tage vor Anreise entspricht die Entschädigung genau der geleisteten Anzahlung; weitere Zahlungen werden dann nicht fällig. Liegt eine bereits geleistete Zahlung über der fälligen Entschädigung, wird der Differenzbetrag erstattet.

Bei Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise bleibt der Mietpreis in voller Höhe geschuldet, da der Zeitraum dann nicht mehr anderweitig vergeben werden kann. Tatsächlich ersparte Aufwendungen – insbesondere die Endreinigung (nur im Juli und August), sofern die Wohnung nicht bezogen wurde – werden abgezogen.

Gelingt es der Vermieterin, die Wohnung im betroffenen Zeitraum anderweitig zu vermieten, wird der dadurch erzielte Erlös angerechnet. Die Vermieterin bemüht sich nach Kräften um eine Weitervermietung.

Dem Mieter bleibt der Nachweis unbenommen, dass der Vermieterin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Umgekehrt bleibt es der Vermieterin unbenommen, einen nachweislich höheren Schaden geltend zu machen.

Benennt der Mieter einen Ersatzgast, der bereit ist, in den Vertrag einzutreten, und bestehen gegen diesen keine berechtigten Bedenken, entfällt die Entschädigung. Eine angemessene Umbuchungsgebühr kann erhoben werden.

Empfehlung: Wir raten zum Abschluss einer Reiserücktritts­versicherung. Sie greift in der Regel bei Krankheit, Unfall oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen und übernimmt dann die Stornokosten.

§ 5 Rücktritt durch die Vermieterin

Die Vermieterin kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Wohnung durch höhere Gewalt, Schäden oder andere von ihr nicht zu vertretende Umstände nicht nutzbar ist. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich und vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen, soweit die Vermieterin die Verhinderung nicht zu vertreten hat.

§ 6 An- und Abreise

Anreiseab 15:00 Uhr
Abreisebis 10:00 Uhr

Abweichende Zeiten sind nach vorheriger Absprache möglich, soweit der Belegungsplan es zulässt. Bitte teilen Sie uns Ihre voraussichtliche Ankunftszeit rechtzeitig mit, damit die Schlüsselübergabe reibungslos verläuft.

§ 7 Nutzung der Wohnung

Die Wohnung darf nur von der in der Buchungsbestätigung genannten Personenzahl bewohnt werden. Eine Überbelegung oder Untervermietung ist ohne Zustimmung der Vermieterin nicht gestattet.

Der Mieter verpflichtet sich, die Wohnung und ihre Einrichtung pfleglich zu behandeln und auf die Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen, insbesondere während der ortsüblichen Ruhezeiten.

Die Ferienwohnung ist eine Nichtraucherwohnung. Das Rauchen ist in allen Innenräumen untersagt. Zuwiderhandlungen können eine Sonderreinigung erforderlich machen, deren Kosten der Mieter trägt.

Haustiere sind nicht gestattet.

Die Wohnung ist besenrein und mit vollständig geleertem Kühlschrank zu übergeben. Geschirr ist gereinigt zurückzulassen.

§ 8 Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für Schäden, die er oder seine Mitreisenden schuldhaft verursachen. Schäden sind der Vermieterin unverzüglich anzuzeigen. Wir empfehlen den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung mit Auslandsdeckung.

Eine Kaution wird nicht erhoben.

§ 9 Haftung der Vermieterin

Die Vermieterin haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet sie nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Für eingebrachte Sachen des Mieters wird keine Haftung übernommen. Störungen der Versorgung oder behördliche Maßnahmen, die außerhalb des Einflussbereichs der Vermieterin liegen, begründen keinen Anspruch auf Minderung.

§ 10 Mängel

Treten während des Aufenthalts Mängel auf, ist die Vermieterin unverzüglich zu informieren, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Unterbleibt die Anzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche des Mieters insoweit.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt kroatisches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Mieter seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

Stand: Oktober 2026